Jugendschutz
Damit bei der gamescom dem Aspekt des Jugendschutzes entsprochen wird, gleichzeitig aber auch der Charakter einer Erlebnismesse erhalten bleibt, haben die Aussteller bzw. die Veranstalter bei der Präsentation von Spielen entsprechend ihrer USK-Kennzeichen Folgendes zu beachten:
Spiele mit dem Kennzeichen USK 16 sind innerhalb der offenen Standgestaltung so zu positionieren, dass die Bildschirme/Displays nur für den bzw. die aktiven Spieler einsehbar sind und ein „Zuschauen“ für jüngere Messebesucher ausgeschlossen ist. Auch hier ist durch Standpersonal zu gewährleisten, dass nur Personen ab 16 Jahre die Spiele nutzen.
Spiele mit dem Kennzeichen USK 18 bzw. ohne USK-Kennzeichen dürfen ausschließlich in nur für Personen ab 18 Jahren zugänglichen Bereichen präsentiert werden. Eine Zugangskontrolle durch das Standpersonal ist durch die Aussteller zu gewährleisten.
Bildschirme/Displays sind so zu positionieren, dass diese für jüngere Messebesucher nicht einsehbar sind.Bei Displays, auf denen Spiele mit dem Kennzeichen USK 12 laufen, ist ebenfalls durch die Aussteller darauf zu achten, dass keine jüngeren Besucher hier selbst aktiv spielen.
An allen Displays ist gut sichtbar der entsprechende (möglichst große) USK-Sticker mit der USK-Altersfreigabe anzubringen, für welche das installierte Spiel freigegeben ist.
Der Aussteller ist allein verantwortlich für eine Präsentation, die den Anforderungen des deutschen Jugendschutzgesetzes entspricht.
Der Veranstalter (Koelnmesse) wird in den Messehallen an zentralen Punkten die geltenden Auszüge aus dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) aushängen.
Der Veranstalter (Koelnmesse) wird am Eingang die Besucher gemäß ihres Alters mit nicht abnehmbaren „Handgelenksbändchen“ analog den Farben der USK-Kennzeichen ausstatten, so dass das Standpersonal problemlos an den Displays Alterskontrollen vornehmen kann.
Die zuständige Behörde (Stadt Köln) wird die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes vor Ort verstärkt überprüfen und bei Zuwiderhandlungen entsprechende rechtliche Maßnahmen einleiten. Im Falle von Verstößen drohen neben der Schließung des Messestandes Geldbußen in beachtlicher Höhe.
Koelnmesse GmbH
Köln, im Oktober 2012
