Akkreditierungsrichtlinien
Eine Presse-Akkreditierung können erhalten:
1. Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes ohne Branchenbezug.
2. Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Fachjournalistenverbandes mit thematischem Bezug zur Messe.
3. Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre journalistische (auch fotojournalistische) Tätigkeit folgendermaßen nachweisen können:
- durch Vorlage von Namensartikeln im Original, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind,
- durch Vorlage eines Impressums im Original, in dem sie als Redakteure, ständige redaktionelle Mitarbeiter oder Autoren genannt sind, und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate ist,
- durch Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Redaktion im Original mit Bezug zur aktuellen Messe,
- mittels eines Weblinks zu einer selbst erstellen Online-Publikation, die in der jeweiligen Messe-Community etabliert ist. In diesen Fällen ist eine Vorab-Akkreditierung wegen erhöhten Prüfungsaufwandes erforderlich.
- durch Vorlage eines höchstens sechs Monate alten Beleges, dass sie für Schülerzeitungen arbeiten oder durch Vorlage eines gültigen Ausweises von Jugendpresseorganisationen
Im Übrigen behält sich die Koelnmesse GmbH die weitere Überprüfung des Nachweises der journalistischen Tätigkeit vor, auch im Falle der Vorlage eines Presseausweises. Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Die Koelnmesse GmbH behält sich im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern. Gegebenenfalls macht die Koelnmesse GmbH von ihrem Hausrecht Gebrauch.
Die Koelnmesse GmbH behält sich vor, Belegnachweise über die Berichterstattung einzufordern. Bei Missbrauch kann die Akkreditierung entzogen werden.
Zu diesen Akkreditierungsrichtlinien kann es veranstaltungsbezogene Ausnahmen geben.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die von Ihnen im Rahmen der Akkreditierung erhobenen Daten zum Zweck der Bearbeitung Ihres Antrags und Klärung von Rückfragen verarbeitet und genutzt werden.
April 2012
Wichtige Hinweise zur gamescom 2012
- Auf dem gamescom Gelände ist auch in diesem Jahr eine fundierte Berichterstattung möglich und eine Akkreditierung dafür nicht zwingend notwendig.
Wir weisen darauf hin, dass auf dem gesamten Gelände der gamescom der Zugriff auf einen WLAN-Hotspot möglich ist. Hierzu können Zugangskarten vor Ort (auf dem Boulevard, zwischen Halle 10 und 11 oder in den Copy-Shops) erworben werden. - Fotografieren und Bewegtbildproduktionen (Videoaufnahmen) sind, in Absprache mit den Ausstellern, grundsätzlich erlaubt.
- Zur Erweiterung der Arbeitsmöglichkeiten steht in diesem Jahr erstmalig das Presse-Centrum Ost zusätzlich zum Presse-Centrum Nord und dem Arbeitsraum (2. Etage, Raum A) im Congress-Centrum Nord zur Verfügung.
- Es werden keine Akkreditierungen an Inhaber privat initiierter Spiele-Homepages, privat initiierter Blogs sowie Podcast-Seiten ausgestellt.
- Personen unter 16 Jahren ohne Jugendpresseausweis können nicht akkreditiert werden.
- Personen ohne Presse-Ausweises werden zur Altersverifizierung um Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild gebeten.
- Inhaber eines Jugendpresseausweises erhalten ausschließlich eine Akkreditierung für den Medientag (erster Messetag). Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich.
- Personen von Online-Medien erhalten eine Akkreditierung, wenn ein Belegexemplar ihrer bisherigen Berichterstattung zur gamescom vorliegt (mit eindeutiger Kenntlichmachung von Autor, Datum und Beitrag) und das Medium länger als ein Jahr besteht.
- Zugriffszahlen und Größe des Mediums spielen bei der Akkreditierung und der zugelassenen Personenanzahl eine Rolle.
- Jede Person eines Mediums muss sich einzeln mit Hilfe des Online-Formulars akkreditieren. Sammelanfragen werden nicht bearbeitet.